
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet." (§ 823, Satz 1 BGB) - Dieser Satz ist praktisch die rechtliche Basis für die Haftung von Privatpersonen (und das sind wir ja alle!) einschl. ihnen anvertrauter Kinder in unbegrenzter Höhe im Rahmen der => Verschuldenshaftung bzw. => Gefährdungs- haftung (als Tier-, Immobilien-, Öltank-, Sportboot- oder Pkw-Besitzer ...).
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