
Die Haftpflicht für Hundehal- ter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hun- debesitzer. Aus dem BGB ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man (absichtlich oder versehentlich) Anderen zufügt. Der Hundebesitzer haftet unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden.
Die Hundehaftpflichtversi- cherung unterscheidet hierbei in Hunde welche der Kampfhundeverordnung unterliegen (sogenannte „Kampfhunde“) und andere Rassen. Für Kampfhunde gelten in der Regel teurere Tarife, die immer eine Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) im Schadensfall vorsehen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist dass auch Mischlinge in denen entsprechende Rassen enthalten sind als Kampfhunde eingestuft werden müssen.
► Allgemeine Information zur Tierhalterhaftpflicht► Information zum 'Kampfhundegesetz' Sachsen-Anhalt |
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Auch der Pferdebesitzer haftet gem. BGB für durch sein Pferd verursachte Schäden in voller Höhe.
Bei der richtigen Einstufung ist zunächst zu entscheiden, um was für ein Pferd es sich handelt:Während die Allroundversicherer hier keinen Unterschied in der Preisgestaltung vornehmen, berücksichtigen Spezialisten z. B. das geringere Risiko etwa von Gnadenbrotpferden oder Fohlen und versichert diese deutlich preiswerter. Wer mehrere Pferde hat, kann so schnell einige hundert Euro im Jahr sparen.
Wichtig ist auch die Unterscheidung, ob das Pferd ausschließlich vom Besitzer oder auch von Dritten geritten wird, da z.B. ein Pferd mit Reitbeteiligungen deutlich höhere Haftungsrisiken mit sich bringt.
Welche Einschlüsse im Schutz benötigt werden, hängt vor allem von der Unterbringung des Pferdes ab. Ist das Pferd von anderen Pferden getrennt? Wird es (ab und zu) durch Dritte gehütet? Steht es unbeaufsichtigt auf Außenkoppeln? Nimmt es an Turnieren teil? Wird das Pferd auf Auslandsreisen mit geführt?
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