
Sachsen-Anhalt hat Ende 2008 als letztes aller Bundesländer das "Gesetz zum Schutz vor von Hunden ausgehenden Gefahren" verabschiedet. - Eine "schwere Geburt" (nach fast 8 Jahren Diskussion!).
Das Gesetz hat Folgen für alle Hundebesitzer und Hunde; auf dieser Seite möchten wir Sie ein klein wenig über die Neuerungen, die im März 2009, für sog. "gefährliche" Hunde sofort, in Kraft treten, informieren.
Microchip und Hundehalterhaftpflichtversicherung werden PflichtFragen und Antworten zum neuen Gesetz in aller Kürze |
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Für wen gilt das Gesetz? Grundsätzlich für alle Hundebesitzer, deren Hunde ab März 2009 geboren werden. Bei als "gefährlich" eingestuften Hunden gilt die Regelung auch für vor dem Stichtag geborene Tiere, also praktisch rückwirkend.
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Hunde, die über das natürliche Maß hinaus auf Angriffslust, Kampfbereitschaft und Schärfe abgerichtet werden oder sich gegenüber Menschen als bissig erweisen bzw. wiederholt Vieh, Katzen, andere Hunde oder Wild gehetzt oder gerissen haben. Die Einteilung in gefährliche, sog. "Kampf" - Hunde und weniger gefährliche Hunde ist in den Bundesländern unterschiedlich. - Vier Rassen und deren Kreuzungen mit anderen gelten in Sachsen-Anhalt unabhängig vom oben gesagten von vornherein als "gefährlich". - Siehe unten!
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Welche Pflichten kommen auf Hundehalter zu? Spätestens 3 Monate nach der Geburt muss eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 Million für Personen- und 50 Tsd. € für Sachschäden vorliegen. Spätestens 6 Monate nach der Geburt muss der Hund von einem Tierarzt einen Mikrochip eingesetzt bekommen, dessen Daten (von Tier und Halter) beim Ordnungsamt in einer Datenbank gespeichert werden.
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Die Anmeldung des Hundes beim Ordnungsamt kostet etwa 20 bis 25 € und rund 20 € werden für das Einsetzen des Chips fällig; Hundehalterhaftpflichtversicherungen gibt es bei der BAFIS ab knapp 50 € und selbst die Versicherung für sog. "Kampfhunde" ist über die BAFIS schon ab rund 72 € Jahresbeitrag (mit einem geringen Selbstbehalt) zu haben. Auch hier gilt: "Mengenrabatte" sind möglich. Rechnen Sie einfach selbst! Hier geht es zum Vergleichsrechner
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Welche Regeln gelten für Halter "gefährlicher Hunde"? Für Halter eines gefährlich eingestuften Hundes gelten abweichende Sonderregeln: Die als "gefährlich" eingestuften Hunde dürfen zukünftig nur noch mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten werden. Wert gelegt wird dabei vor allem auch auf die "Reife" des "Herrchens"; d.h. der Halter muss seine Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nachweisen. Bei solcherart Hunden gilt ein strenger Leinen- und Maulkorbzwang.
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Ab wann gilt ein Hund als nicht (mehr) gefährlich? Dazu muss sich der Hund einem sogenannten "Wesenstest" unterziehen und diesen bestehen. Diesen Test führt ein Sachverständiger, beispielsweise ein Tierarzt durch.
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| American Pitbull Terrier ... |
Bullterrier ... |
Staffordshire Bullterrier ... |
American Stafford- shire Terrier ... |
| ... werden bis 56 cm groß und wiegen bis zu 30 Kilogramm. | ... Züchtung aus engl. Bulldogge, White English Terrier und Dalmatiner. | ... sind bis zu 40 cm groß und wiegen bis zu 17 Kilogramm. | ... werden bis zu 50 cm groß und wiegen bis zu 30 Kilo. |
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