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Die Wohnungsbauprämie - Neuregelung seit 2009

immo-grundstueckDie Wohnungsbauprämie ("Bausparprämie"), wurde bisher jedem Bausparer ab dem 16. Lebensjahr zur freien Verfügung gezahlt, wenn er einen bestimmten Betrag in seinen Vertrag jährlich eingezahlt, 7 Jahre "durchgehalten" hatte und in den festgelegten (relativ hohen) Einkommensgrenzen lag ... Das ist seit 1.1.2009 etwas anders. - Dennoch: es lohnt sich immer noch, besonders für junge Leute und für Immobilieneigentümer oder Mieter, die Eigentümer werden wollen.

Bei Neuverträgen ab 1.1.2009 gilt strikte Zweckbindung. Das bedeutet, der Staat zahlt die Wohnungsbauprämie nur noch nach Zuteilung und wenn Sie den Vertrag wohnwirtschaftlich nutzen, z.B. für Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierungen.

Vertragsabschlüsse vor 2009: Weiterhin freie Prämienverwendung: Bei Verträgen, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden und auf die bis dahin mindestens 1 Regelsparbeitrag eingezahlt wurden, gilt nach wie vor die alte Prämienregelung: Diese Verträge sind prämienberechtigt, wenn entweder die 7-jährige Sperrfrist eingehalten wird oder die Ersparnisse nach Zuteilung für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

vorsorge-gruppe springt Vorteil für junge Sparer!
Für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Ausnahmeregelung: Ersparnisse können ohne Verlust der Prämien frei verwendet werden, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten abgeschlossenen 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen!


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Bruttoeinkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie *
Familienstand Ohne Kind Ein Kind Zwei Kinder
Alleinstehend 28.742 € 36.032 € 41.983 €
Verheiratet (ein Arbeitnehmer) 56.774 € 62.748 € 68.563 €

Stand 01.01.2009

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