
Alle gesetzlich Versicherten zahlen seit Anfang 2009 einen einheitlichen Satz von 15,5, seit 1. Juli: 14,9 % in einen "Gesundheitsfonds"
. 0.9% trägt der Versicherte allein, den "Rest" teilen sich Arbeitgeber (bzw. Renten- versicherung ...) und Versicherter. Kommt die Kasse mit den zugewiesenen Beiträgen nicht aus, erhebt sie Zusatzbeiträge, hat sie Überschüsse, kann sie einen Teil an die Mitglieder weitergeben ...
Auch für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Kasse erhalten wollen, änderte sich - zunächst - etwas: Sie mussten entweder einen neuen Wahltarif abschließen, was nicht immer "sehr glücklich" ist oder einen Krankentagegeldtarif bei einer PKV, mittlerweile gibt es auch wieder die Gesetzliche mit KTG für Selbständige. - Im Wahljahr ein tüchtiges Durcheinander und Hin und Her ...
Hier geht es speziell um die ca. 90 % gesetzlich Krankenversicherten - egal ob pflicht- oder freiwillig versichert, ob selbst oder über die Familienversicherung ... - Da der Beitrag bei den Kassen gleich ist, heißt es jetzt: Leistungen vergleichen, denn die sind doch sehr unterschiedlich.
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